Weiterbildung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren - ostjob.ch
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Weiterbildungskosten

Veröffentlicht am 31.07.2019 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
weiterbildungskosten
Weiterbildungsmassnahmen sind wichtig; Sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Für den Arbeitnehmer sind sie die Möglichkeit, ihre Qualifikationen auch nach der Ausbildung und während der beruflichen Tätigkeit weiter auszubauen. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass Mitarbeiter das Engagement zeigen, sich eigenverantwortlich fortzubilden und die damit erworbenen Kompetenzen in das jeweilige Unternehmen einbringen. Doch viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass ihr Engagement von den Arbeitgebern nicht ausreichend unterstützt wird. 
Weiterbildungsgesetz unter der Lupe
Diese Unzufriedenheit der Arbeitnehmer ist ein Grund für das Weiterbildungsgesetz, das es in der Schweiz nun schon seit 2017 gibt. Eine Studie von Travailsuisse, die im Jahr vorher durchgeführt worden war, hatte gezeigt, das über 50 Prozent der Mitarbeiter von Unternehmen sich in ihren Weiterbildungsambitionen nicht ausreichend gefördert sahen. Doch auch das Weiterbildungsgesetz hilft nicht unbedingt weiter. Denn es schiebt die Verantwortung für die Weiterbildung den Arbeitnehmern zu. Den Arbeitgebern wird eine Mitverantwortung zugesprochen, die allerdings nur vage geregelt ist.
 
Wer will die Weiterbildung?
Die Frage ist es, die für die Übernahme von Kosten ganz entscheidend ist. Will der Arbeitgeber, dass Mitarbeiter eine Fortbildung machen, oder ist diese für den Arbeitsplatz unverzichtbar, hat das Unternehmen diese auch zu bezahlen. Das gilt auch für die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Weiterbildungseinrichtung unterwegs ist oder wieder ins Unternehmen zurückfährt. Dies ist alles Arbeitszeit, die vom Unternehmen zu bezahlen ist, damit dem Arbeitnehmer aus seinem Engagement kein Nachteil entsteht.
 
Wenn der Arbeitnehmer die Weiterbildung eigenständig umsetzt, gibt es keine Verpflichtung für den Arbeitgeber. Er kann sich an den Kosten beteiligen, ist dazu allerdings nicht verpflichtet.
 
Verschiedene Modelle der Weiterbildung 
Oft wird es so umgesetzt, dass ein Unternehmen die Kosten für die Weiterbildung unter der Voraussetzung übernimmt, dass ein Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit im Unternehmen beschäftigt bleibt. Kündigt er vorher und wechselt den Arbeitsplatz, hat er die Weiterbildungskosten an das Unternehmen zurückzuzahlen. Allerdings auch nur dann, wenn das Unternehmen die Weiterbildung auch angeordnet hatte.
 
Weiterbildung vorab konkret besprechen 
Am besten ist es, Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzen sich gemeinsam an einen Tisch, um eine geplante Weiterbildung in aller Ruhe zu besprechen. Dies ist ideal, um unangenehme Überraschungen vorab gezielt zu vermeiden. Die Kostenübernahme kann dabei eindeutig geklärt und auch schriftlich festgehalten werden. Der Plan des Arbeitnehmers, nach der Weiterbildung eine Position mit mehr Gehalt und Verantwortung zu erhalten, sollte ebenfalls konkret angesprochen werden. So ziehen beide Parteien aus der Weiterbildung den optimalen Nutzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Tätigkeiten des Arbeitnehmers in der Zeit, in der er sich in der Fortbildung befindet, von einem Kollegen vertreten werden.