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Jobsharing: von einem innovativen Modell nachhaltig profitieren

Veröffentlicht am 24.09.2019 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Von Jobsharing profitieren
Jobsharing ist unter den Arbeitszeitmodellen ein Mitglied, das eher noch jung ist, aber immer beliebter wird. Es bietet Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Unternehmen, die sich daran beteiligen. Hier erfahren Sie, was Jobsharing charakterisiert und wie es von Teilzeitarbeit klar abgegrenzt werden kann.
50:50, 60:40 oder 70:30?

An der Überschrift ist bereits offensichtlich, dass Jobsharing eine überaus flexible Aufteilung eines Arbeitsplatzes möglich macht. Wie die Prozentsätze für das Sharing gestaltet sind, hängt vom Arbeitsplatz selbst und den Wünschen des Unternehmens beziehungsweise der Arbeitnehmer ab. Zusätzlich ist es auch möglich, den Arbeitsplatz auf Wochentage aufzuteilen und mit einem Präsenztag sicherzustellen, dass Meetings gemeinsam wahrgenommen werde können und auch die Kommunikation der Kollegen über den Arbeitsplatz und seine Aufgaben noch in persönlichem Rahmen gewährleistet werden kann. Auch vor- beziehungsweise nachmittags zu arbeiten, ist mit Jobsharing oft unkompliziert möglich. Manche Arbeitnehmer wechseln sich auch monats- oder jahresweise ab. Alles ist mit dem Unternehmen abzustimmen und prinzipiell möglich.

Vorteile sind erstklassig

Für den Arbeitgeber hat das Jobsharing deutliche Vorteile. Zwei Arbeitskräfte bringen ihr Know-how und Wissen an einem einzigen Arbeitsplatz ein! Diese Vielfalt macht sich für viele Unternehmen bezahlt, die dieses Arbeitsplatzmodell daher bereits fest integriert haben. Ist ein Arbeitnehmer krank oder im Urlaub, kann dies leicht kompensiert werden. Ausserdem ist auch die Einarbeitung für den Nachfolger oder die Übergabe wesentlich unkomplizierter zu verwirklichen als beim klassischen Arbeitsplatz.

Abgrenzung von der Teilzeitarbeit

Jobsharingmodelle haben einen Arbeitsplatz im Visier, den sich zwei Arbeitskräfte teilen. Es handelt sich also um einen einzigen Arbeitsplatz, den sich zwei Leute teilen und für den beide die gleiche Verantwortung gegenüber den Vorgesetzten und dem Unternehmen an sich haben. Absprachen rund um den gemeinsamen Arbeitsplatz sind hier daher oft sehr wichtig.

Teilzeitstellen sind Jobs, die in sich klar abgegrenzt sind und von einer einzigen Arbeitskraft umgesetzt werden. Die Verantwortlichkeit ist bei einer Person, die den Job eben nur nicht in Vollzeit umsetzt. Oft werden solche Stellenangebote für Menschen geschaffen, die bewusst weniger arbeiten möchten. So können Mütter oder Alleinerziehende oft nicht in Vollzeit arbeiten, sondern nur, wenn der Nachwuchs in Schule oder Kindergarten ist. Personen, die weniger belastbar sind, sei es durch eine überstandene Krankheit oder höheres Alter, können mit dem Teilzeitjob noch stundenreduziert am Berufsleben teilnehmen.

Fazit:

Jobsharing und Teilzeit haben beide ihre Berechtigung, arbeiten aber mit unterschiedlichem Ansatz. Das Jobsharing ist jedoch deutlich flexibler und somit für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in der Regel sehr vorteilhaft. Die Absprachen mit dem Arbeitgeber sind wichtig, damit das Jobsharingmodell einwandfrei funktioniert. Wenn es sich einmal eingependelt hat, ist es ein Gewinn für alle Unternehmen und Arbeitnehmer, die sich daran beteiligen. Bewerben kann man sich als Tandem oder als einzelner Arbeitnehmer bei den relevanten Unternehmen.