Absage vom Personaldienstleister: Woran hat es gelegen? - ostjob.ch
505 Artikel für deine Suche.

Absage vom Personaldienstleister: Woran hat es gelegen?

Veröffentlicht am 22.10.2019 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch
Gründe für eine Absage von Personaldienstleister
Mit einer Absage konfrontiert zu werden, ist immer eine unangenehme Erfahrung. Das gilt auch für die Absage durch einen Personaldienstleister. Wenn Sie eine solche Absage erhalten haben, fragen Sie sich vermutlich: Was war der Grund? Auch wenn es die eine pauschale Antwort nicht gibt: In vielen Fällen ist eine Absage durch einen Personaldienstleister auf einen von wenigen Gründen zurückzuführen. Hier finden Sie die wichtigsten dieser Gründe.
Anschreiben mit Fehlern oder fehlenden Dokumenten

Versetzen Sie sich in die Lage eines Personalers: Welche Bewerbungen würden Sie als Erstes ignorieren? Richtig: Alle Anschreiben, die offenkundige Fehler enthalten, landen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Papierkorb. Zu den eklatantesten Fehlern zählen unvollständige Unterlagen wie Zeugnisse und der Lebenslauf sowie offenkundige sprachliche Schwächen.

Falsche Grammatik, Zeichensetzung oder Rechtschreibung fallen dem Personaler sofort unangenehm auf und er legt Ihre Bewerbung einfach zur Seite. Es liegt in Ihrer Hand, diese Ausschlusskriterien zu vermeiden. Prüfen Sie die Bewerbung mehrfach auf Vollständigkeit, lesen Sie das Anschreiben Korrektur und bitten Sie einen guten Freund dasselbe noch einmal zu tun. Vier Augen sehen schließlich mehr als zwei.

Das liebe Geld

Bei Geld, so sagt ein Sprichwort, hört die Freundschaft auf. Dasselbe gilt für die Erfolgsaussichten bei einer Bewerbung, wenn Ihre eigenen Gehaltsvorstellungen und die Vorstellungen des Unternehmens allzu stark voneinander abweichen.

Lassen Sie sich von einer Absage aus diesem Grund nicht über Gebühr frustrieren. Sie gehört ganz selbstverständlich zum Berufsleben dazu und sollte Sie nicht verleiten, Ihre eigenen Vorstellungen deutlich nach unten anzupassen. Dieser Tipp gilt aber mit einer Einschränkung: Vielleicht ist Ihr Wunschgehalt tatsächlich zu hoch. Das können Sie leicht feststellen, indem Sie sich über die branchenüblichen Gehälter informieren. Nur wenn Sie hier deutlich über dem Durchschnitt liegen, haben Sie Anlass, Ihre eigenen Gehaltsvorstellungen zu senken.

Ihre Qualifikation passt nicht für den Job.

Möglicherweise lässt sich die Absage durch eine Unter- oder Überqualifizierung erklären. Bei der Unterqualifizierung besteht vermutlich seitens des Personalers die Sorge, dass Sie den Aufgabenkomplex des Jobs nicht angemessen bewältigen können. Bei der Überqualifizierung kommen verschiedene Gründe für eine Absage in Frage. Vielleicht befürchtet der Personaler, dass Sie in absehbarer Zeit unzufrieden werden, weil Sie sich unterfordert fühlen oder das Gehalt niedriger ist, als es Ihrer Qualifikation entspricht. Auch die Sorge um den Betriebsfrieden im Unternehmen kann eine Rolle spielen.

Stelle wird intern vergeben.

Manche Stelen werden nur scheinbar öffentlich ausgeschrieben, damit der Unternehmer seine gesetzliche Pflicht erfüllt. In Wirklichkeit war aber bereits vor der Ausschreibung klar, dass ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen die Stelle bekommen wird. Eine solche Begründung hören Sie natürlich nicht vom Personaler und Sie können dagegen auch nichts ausrichten.